GEMA-Tarif für Webradio 2026 — Web-Hobby-Tarif und Verträge
Wer in Deutschland legal Musik streamt, kommt an GEMA und GVL nicht vorbei. Tarife, Anmeldewege und Konsequenzen bei Nicht-Anmeldung — kompakt sortiert.
Webradio in Deutschland ist juristisch keine Grauzone, sondern ein durchregulierter Bereich. Wer Musik streamt, deren Urheberrechte er nicht selbst hält, braucht Verträge mit zwei Verwertungsgesellschaften: der GEMA für die Rechte der Komponisten und Texter sowie der GVL für die Leistungsschutzrechte der Tonträger-Hersteller und ausübenden Künstler. Beide Verträge sind in der Praxis online abschließbar; die Kosten sind kalkulierbar, die Konsequenzen einer Nicht-Anmeldung erheblich.
GEMA: Was sie tut und was sie verlangt
Die GEMA ist eine staatlich beaufsichtigte Verwertungsgesellschaft, die treuhänderisch die Vermögensrechte ihrer Mitglieder verwaltet — also rund 90.000 Komponisten, Textdichter und Musikverlage in Deutschland. Wer urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich wiedergibt — und ein Webradio-Stream ist eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des § 19 UrhG — braucht eine Lizenz.
Der relevante Tarif heißt WR-W (Wiedergabe Webradio) und untergliedert sich in drei Stufen.
Web-Hobby-Tarif
Für nicht-kommerzielle Klein-Sender. Voraussetzungen: keine Werbung im Stream, maximal 200 gleichzeitige Hörer, jährliche Hörer-Reichweite unter definierter Schwelle. Pauschale: 12 EUR pro Monat (144 EUR/Jahr). Anmeldung über das Online-Portal auf gema.de mit Selbsterklärung.
Der Hobby-Tarif deckt einen Stream pro Anmeldung. Wer parallel mehrere Sender unter unterschiedlichen Marken betreibt, zahlt pro Sender.
Web-Tarif
Für mittlere Webradios mit 200 bis 2.000 gleichzeitigen Hörern. Die Pauschale liegt bei 30 bis 80 EUR pro Monat, gestaffelt nach Hörer-Reichweite und Programm-Inhalt. Werbung ist erlaubt, sofern sie nicht den Hauptanteil der Einnahmen ausmacht.
Web-Profi-Tarif
Für semi- und voll-kommerzielle Webradios mit Werbeschaltung. Hier rechnet die GEMA nach Hörer-Reichweite (Tausender-Kontakt-Preis) plus 8 Prozent vom Werbe-Umsatz. Für ein mittleres kommerzielles Webradio mit 5.000 Dauerhörern und 3.000 EUR Werbe-Umsatz pro Monat landet man bei rund 380 EUR Monatstarif.
GVL: der zweite Vertrag
Parallel zur GEMA hält die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) die Rechte der Tonträger-Hersteller (Plattenfirmen) und der ausübenden Künstler (Interpreten, Musiker). Ohne GVL-Vertrag darf man keine kommerziell verlegten Tonträger streamen, selbst wenn der GEMA-Tarif gezahlt ist.
Der GVL-Tarif für Webradio liegt 2026 bei rund 6 bis 15 EUR pro Monat für Klein-Sender im Hobby-Segment. Mittlere Webradios zahlen 25 bis 60 EUR, größere kommerzielle Sender entsprechend mehr.
Die Anmeldung läuft über das Portal auf gvl.de. Es ist ein separater Vertrag mit separater Rechnungsstellung; eine Sammel-Abrechnung von GEMA und GVL existiert nicht.
Ausnahmen und Befreiungen
Der oft zitierte § 20b UrhG regelt die kollektive Wahrnehmung von Kabelweitersendung. Eine pauschale „Befreiung für Klein-Webradio mit unter 500 Hörern” existiert dagegen in der vereinfachten Form, in der sie im Internet kursiert, nicht. Was tatsächlich existiert: der Web-Hobby-Tarif als günstigste Stufe für nicht-kommerzielle Klein-Sender. Wer komplett befreit sein will, kommt nur über zwei Wege dorthin: Verwendung ausschließlich GEMA-freier Musik (etwa eigene Kompositionen, Creative-Commons-Lizenzen wie CC-BY oder CC-BY-SA, oder Tracks aus Public-Domain-Quellen wie Free Music Archive) oder Verwendung von Musik, deren Rechteinhaber individuell zustimmen.
In der Praxis ist GEMA-freies Programm möglich, aber arbeitsaufwendig. Jede einzelne Track-Lizenz muss dokumentiert sein; die GEMA prüft Stichproben.
Anmelde-Praxis
Der Weg zum legalen Webradio in fünf Schritten:
| Schritt | Aktion | Dauer |
|---|---|---|
| 1 | Konto bei gema.de anlegen | 10 Min. |
| 2 | Tarif WR-W beantragen (Selbstauskunft) | 30 Min. |
| 3 | Konto bei gvl.de anlegen | 10 Min. |
| 4 | GVL-Webradio-Vertrag abschließen | 20 Min. |
| 5 | Sendeplan und Playlist-Reports vorbereiten | 1 h |
Beide Verträge sind in der Praxis innerhalb von 5 bis 10 Werktagen aktiv. Die GEMA verlangt monatliche oder quartalsweise Playlist-Reports — eine Aufstellung aller gesendeten Titel mit Künstler, Komponist (falls bekannt), Werknummer und Spielzeit. Bei automatisierter Sendesoftware (Mixxx, RadioBoss, SAM Broadcaster) lässt sich der Report direkt aus dem Playout-Log exportieren.
DSGVO und Hörer-Tracking
Wer Hörer-Statistiken auswertet — etwa über die Icecast- oder Shoutcast-Status-Page mit IP-Logging — verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Eine Datenschutzerklärung auf der Webradio-Webseite ist Pflicht; Auftragsverarbeitungs-Verträge mit dem Stream-Hoster sind sinnvoll. IP-Adressen sollten nach maximal 7 Tagen anonymisiert oder gelöscht werden, sofern keine konkrete Rechtsgrundlage längere Speicherung erlaubt.
Konsequenzen bei Nicht-Anmeldung
Wer ohne Verträge sendet, riskiert Abmahnungen durch die GEMA oder beauftragte Anwaltskanzleien. Die typische Schadensersatz-Pauschale liegt bei 800 bis 2.500 EUR pro Abmahnung. Hinzu kommt die rückwirkende Tarif-Nachzahlung für den festgestellten Sende-Zeitraum sowie Anwalts- und Verfahrenskosten. In der Summe können Klein-Sender bei einem Jahr unangemeldetem Betrieb mit Forderungen zwischen 3.000 und 8.000 EUR konfrontiert werden.
Die GEMA durchsucht Webradio-Verzeichnisse, Twitch-Streaming-Listen und Discord-Server systematisch nach unangemeldeten Sendern. Anonymität schützt nicht: der Stream-URL führt zum Hoster, der Hoster nennt im Auftragsverarbeitungs-Vertrag den Kunden.
Beispielrechnung Hobby-Webradio
Ein typisches Hobby-Webradio mit 150 Dauer-Hörern, MP3-Stream bei 128 kBit/s, eigener Webseite und keine Werbung:
| Posten | Kosten/Monat |
|---|---|
| GEMA Web-Hobby-Tarif | 12 EUR |
| GVL Hobby-Tarif | 8 EUR |
| Stream-Server (Stream-Wars, 200 Slots) | 9 EUR |
| Domain und Hosting | 4 EUR |
| Summe | 33 EUR |
Wer kalkuliert: 33 EUR pro Monat sind 396 EUR pro Jahr. Für ein legal betriebenes Webradio in Deutschland ist das die Untergrenze. Wer darunter liegen will, muss auf GEMA-freie Musik umstellen — was die Kosten zwar drückt, den Programm-Aufwand aber erheblich erhöht.
GEMA-Vermutung und Beweislast
Im Streitfall greift die sogenannte GEMA-Vermutung: das Gericht geht davon aus, dass die gesendete Musik GEMA-pflichtig ist. Der Sender muss beweisen, dass einzelne Tracks GEMA-frei sind — nicht umgekehrt die GEMA, dass sie GEMA-pflichtig sind. Diese Beweislastumkehr macht das Argument „aber das war doch ein Indie-Track” juristisch schwierig. Auch deutsche Indie-Bands sind in vielen Fällen GEMA-Mitglieder oder bei Subverlagen unter GEMA-Schirm.
Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich von jedem nicht-GEMA-Künstler eine schriftliche Bestätigung geben, dass weder Komponist noch Verlag GEMA-Mitglieder sind. Die GEMA stellt auf Anfrage Werkauskünfte aus; eine Stichproben-Anfrage kostet keine Gebühr.
Empfehlung
Für jedes Webradio, das länger als einen Probelauf in Betrieb gehen soll, sind GEMA- und GVL-Vertrag obligatorisch. Die Anmeldung dauert einen halben Tag, die laufenden Kosten von 20 EUR pro Monat im Hobby-Segment sind kalkulierbar, und das juristische Risiko eines unangemeldeten Betriebs steht in keinem Verhältnis zur Ersparnis. Wer am Anfang spart, zahlt am Ende deutlich mehr.