Sendepult
← Magazin 01. Juni 2026
Recht · 11 min

GEMA-Tarif für Webradio 2026 — Web-Hobby-Tarif und Verträge

Wer in Deutschland legal Musik streamt, kommt an GEMA und GVL nicht vorbei. Tarife, Anmeldewege und Konsequenzen bei Nicht-Anmeldung — kompakt sortiert.

Webradio in Deutschland ist juristisch keine Grauzone, sondern ein durchregulierter Bereich. Wer Musik streamt, deren Urheberrechte er nicht selbst hält, braucht Verträge mit zwei Verwertungsgesellschaften: der GEMA für die Rechte der Komponisten und Texter sowie der GVL für die Leistungsschutzrechte der Tonträger-Hersteller und ausübenden Künstler. Beide Verträge sind in der Praxis online abschließbar; die Kosten sind kalkulierbar, die Konsequenzen einer Nicht-Anmeldung erheblich.

GEMA: Was sie tut und was sie verlangt

Die GEMA ist eine staatlich beaufsichtigte Verwertungsgesellschaft, die treuhänderisch die Vermögensrechte ihrer Mitglieder verwaltet — also rund 90.000 Komponisten, Textdichter und Musikverlage in Deutschland. Wer urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich wiedergibt — und ein Webradio-Stream ist eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des § 19 UrhG — braucht eine Lizenz.

Der relevante Tarif heißt WR-W (Wiedergabe Webradio) und untergliedert sich in drei Stufen.

Web-Hobby-Tarif

Für nicht-kommerzielle Klein-Sender. Voraussetzungen: keine Werbung im Stream, maximal 200 gleichzeitige Hörer, jährliche Hörer-Reichweite unter definierter Schwelle. Pauschale: 12 EUR pro Monat (144 EUR/Jahr). Anmeldung über das Online-Portal auf gema.de mit Selbsterklärung.

Der Hobby-Tarif deckt einen Stream pro Anmeldung. Wer parallel mehrere Sender unter unterschiedlichen Marken betreibt, zahlt pro Sender.

Web-Tarif

Für mittlere Webradios mit 200 bis 2.000 gleichzeitigen Hörern. Die Pauschale liegt bei 30 bis 80 EUR pro Monat, gestaffelt nach Hörer-Reichweite und Programm-Inhalt. Werbung ist erlaubt, sofern sie nicht den Hauptanteil der Einnahmen ausmacht.

Web-Profi-Tarif

Für semi- und voll-kommerzielle Webradios mit Werbeschaltung. Hier rechnet die GEMA nach Hörer-Reichweite (Tausender-Kontakt-Preis) plus 8 Prozent vom Werbe-Umsatz. Für ein mittleres kommerzielles Webradio mit 5.000 Dauerhörern und 3.000 EUR Werbe-Umsatz pro Monat landet man bei rund 380 EUR Monatstarif.

GVL: der zweite Vertrag

Parallel zur GEMA hält die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) die Rechte der Tonträger-Hersteller (Plattenfirmen) und der ausübenden Künstler (Interpreten, Musiker). Ohne GVL-Vertrag darf man keine kommerziell verlegten Tonträger streamen, selbst wenn der GEMA-Tarif gezahlt ist.

Der GVL-Tarif für Webradio liegt 2026 bei rund 6 bis 15 EUR pro Monat für Klein-Sender im Hobby-Segment. Mittlere Webradios zahlen 25 bis 60 EUR, größere kommerzielle Sender entsprechend mehr.

Die Anmeldung läuft über das Portal auf gvl.de. Es ist ein separater Vertrag mit separater Rechnungsstellung; eine Sammel-Abrechnung von GEMA und GVL existiert nicht.

Ausnahmen und Befreiungen

Der oft zitierte § 20b UrhG regelt die kollektive Wahrnehmung von Kabelweitersendung. Eine pauschale „Befreiung für Klein-Webradio mit unter 500 Hörern” existiert dagegen in der vereinfachten Form, in der sie im Internet kursiert, nicht. Was tatsächlich existiert: der Web-Hobby-Tarif als günstigste Stufe für nicht-kommerzielle Klein-Sender. Wer komplett befreit sein will, kommt nur über zwei Wege dorthin: Verwendung ausschließlich GEMA-freier Musik (etwa eigene Kompositionen, Creative-Commons-Lizenzen wie CC-BY oder CC-BY-SA, oder Tracks aus Public-Domain-Quellen wie Free Music Archive) oder Verwendung von Musik, deren Rechteinhaber individuell zustimmen.

In der Praxis ist GEMA-freies Programm möglich, aber arbeitsaufwendig. Jede einzelne Track-Lizenz muss dokumentiert sein; die GEMA prüft Stichproben.

Anmelde-Praxis

Der Weg zum legalen Webradio in fünf Schritten:

SchrittAktionDauer
1Konto bei gema.de anlegen10 Min.
2Tarif WR-W beantragen (Selbstauskunft)30 Min.
3Konto bei gvl.de anlegen10 Min.
4GVL-Webradio-Vertrag abschließen20 Min.
5Sendeplan und Playlist-Reports vorbereiten1 h

Beide Verträge sind in der Praxis innerhalb von 5 bis 10 Werktagen aktiv. Die GEMA verlangt monatliche oder quartalsweise Playlist-Reports — eine Aufstellung aller gesendeten Titel mit Künstler, Komponist (falls bekannt), Werknummer und Spielzeit. Bei automatisierter Sendesoftware (Mixxx, RadioBoss, SAM Broadcaster) lässt sich der Report direkt aus dem Playout-Log exportieren.

DSGVO und Hörer-Tracking

Wer Hörer-Statistiken auswertet — etwa über die Icecast- oder Shoutcast-Status-Page mit IP-Logging — verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Eine Datenschutzerklärung auf der Webradio-Webseite ist Pflicht; Auftragsverarbeitungs-Verträge mit dem Stream-Hoster sind sinnvoll. IP-Adressen sollten nach maximal 7 Tagen anonymisiert oder gelöscht werden, sofern keine konkrete Rechtsgrundlage längere Speicherung erlaubt.

Konsequenzen bei Nicht-Anmeldung

Wer ohne Verträge sendet, riskiert Abmahnungen durch die GEMA oder beauftragte Anwaltskanzleien. Die typische Schadensersatz-Pauschale liegt bei 800 bis 2.500 EUR pro Abmahnung. Hinzu kommt die rückwirkende Tarif-Nachzahlung für den festgestellten Sende-Zeitraum sowie Anwalts- und Verfahrenskosten. In der Summe können Klein-Sender bei einem Jahr unangemeldetem Betrieb mit Forderungen zwischen 3.000 und 8.000 EUR konfrontiert werden.

Die GEMA durchsucht Webradio-Verzeichnisse, Twitch-Streaming-Listen und Discord-Server systematisch nach unangemeldeten Sendern. Anonymität schützt nicht: der Stream-URL führt zum Hoster, der Hoster nennt im Auftragsverarbeitungs-Vertrag den Kunden.

Beispielrechnung Hobby-Webradio

Ein typisches Hobby-Webradio mit 150 Dauer-Hörern, MP3-Stream bei 128 kBit/s, eigener Webseite und keine Werbung:

PostenKosten/Monat
GEMA Web-Hobby-Tarif12 EUR
GVL Hobby-Tarif8 EUR
Stream-Server (Stream-Wars, 200 Slots)9 EUR
Domain und Hosting4 EUR
Summe33 EUR

Wer kalkuliert: 33 EUR pro Monat sind 396 EUR pro Jahr. Für ein legal betriebenes Webradio in Deutschland ist das die Untergrenze. Wer darunter liegen will, muss auf GEMA-freie Musik umstellen — was die Kosten zwar drückt, den Programm-Aufwand aber erheblich erhöht.

GEMA-Vermutung und Beweislast

Im Streitfall greift die sogenannte GEMA-Vermutung: das Gericht geht davon aus, dass die gesendete Musik GEMA-pflichtig ist. Der Sender muss beweisen, dass einzelne Tracks GEMA-frei sind — nicht umgekehrt die GEMA, dass sie GEMA-pflichtig sind. Diese Beweislastumkehr macht das Argument „aber das war doch ein Indie-Track” juristisch schwierig. Auch deutsche Indie-Bands sind in vielen Fällen GEMA-Mitglieder oder bei Subverlagen unter GEMA-Schirm.

Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich von jedem nicht-GEMA-Künstler eine schriftliche Bestätigung geben, dass weder Komponist noch Verlag GEMA-Mitglieder sind. Die GEMA stellt auf Anfrage Werkauskünfte aus; eine Stichproben-Anfrage kostet keine Gebühr.

Empfehlung

Für jedes Webradio, das länger als einen Probelauf in Betrieb gehen soll, sind GEMA- und GVL-Vertrag obligatorisch. Die Anmeldung dauert einen halben Tag, die laufenden Kosten von 20 EUR pro Monat im Hobby-Segment sind kalkulierbar, und das juristische Risiko eines unangemeldeten Betriebs steht in keinem Verhältnis zur Ersparnis. Wer am Anfang spart, zahlt am Ende deutlich mehr.


Ressort: Recht